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Krankenfahrten

Mit dem Formalitäten bzgl. der Fahrtkostenabrechnung mit den Kranken- und Rentenkassen sowie Berufsgenossenschaften kennen wir uns bestens aus und arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen.

Patientenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus

Transport zur Krankengymnastik


Beförderungen zur Chemo- oder Strahlentherapie

Fahrten zur Dialyse

Patientenfahrten zum Arzt  oder Krankenhaus


Sie haben einen wichtigen Termin und sind gegebenfalls nicht in der Lage selber zu fahren? Unser Team von Karins Funkmietwagen ist für Sie da. Wir holen Sie von zu Hause ab und bringen Sie auf direktem Wege sicher zum Arzt oder ins  Krankenhaus. Und auch selbstverständlich auch gerne wieder zurück.

Krankenfahrten zur Reha - Klinik


Sie benötigen eine Krankenfahrt in eine Reha- oder Tagesklinik? Wir holen Sie und Ihr Gepäck zu Hause ab und bringen Sie in unseren klimatisierten Fahrzeugen ohne Umwege direkt in die Klinik. Ob in Würzburg oder weiter entfernt: wir fahren Sie!

Beförderungen zur Chemo- oder Strahlentherapiehn


Wir übernehmen für Sie auch Krankenfahrten zur Chemotherapie oder zur Strahlentherapie. Wir fahren Sie pünktlich zu Ihrem Terapiebeginn ab und begleiten Sie falls gewünscht bis in das Krankenhaus oder in die behandelnde Praxis. Hierbei spielt es keine Rolle ob die Behandlung einmalig oder regelmäßig stattfinden soll.

Fahrten zur Diaylse


Dialysepatienten benötigen regelmäßig eine Krankenfahrt zur Dialyse. Wir kennen den Ablauf und sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Hinbringen und Abholen nach der Dialyse.

Transport zur Krankengymnastik



Nicht immer kann man aus eigener Kraft zu einem Termin gelangen. Daher fahren wir Sie mit unseren Funkmietwagen gerne zur Ihrem Krankengymnastik Termin.

01

Genehmigungsfreie Fahrten

Patienten müssen die Verordnung nicht bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen.

02

Genehmigungspflichte Fahrten

Patienten müssen die Verordnung vorab bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen

03

Transportweg

Die Krankenbeförderung soll auf direktem Weg zwischen Aufenthaltsort des Patienten und der nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit
erfolgen.

04

Eigenanteil

Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen. Die
Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs und auch für Kinder
und Jugendliche – zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf Euro
und höchstens zehn Euro pro Fahrt.
Außer es wird eine Befreiungskarte für das Gültige Zeitraum vorgelegt.

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